Als ehemals sehr überzeugter und zufriedener Telekomkunde ist es eigentlich schade, dass ich mich nun gezwungen fühle diesen Artikel zu schreiben. Allerdings ist das Vorgehen des „Rosa Riesen“ eine Frechheit. Vor allem ist mir jedoch wichtig, dass andere Telekomkunden ihrem Provider näher „auf den Zahn fühlen“ und einen Vergleich zwischen der gebuchten und der tatsächlich erbrachten Leitung anstellen.

Vorbildlicher Umzug des Anschlusses

Alles Begann mit dem vorbildlichen Umzug meines Anschlusses im Mai 2009 in die neue Wohnung hier in Berlin / PrenzlauerBerg. Auch hier hatte ich wieder DSL 16.000 beantragt, was mir schriftlich bestätigt wurde. Da alles zur vollsten Zufriedenheit verlief machte ich mir hier auch keine weiteren Gedanken.

DSL-Speedtest der deutschen Telekom

Erst im Oktober wurde ich dann stutzig, da die gefühlte Geschwindigkeit meiner DSL-Leitung immer langsamer wurde. So installierte ich mir einen DSL-Speed-Test und staunte nicht schlecht, als dieser für meinen DSL 16.000 Anschluss eine Geschwindigkeit von rund 2.000 kbit/s anzeigte.

Darauf folgte eine telefonische und eine schriftliche Beschwerde beim Kundendienst der Telekom, die sich auch darum kümmerten.

Statt DSL 16.000 nur DSL 3.000 !

Kurze Zeit später erhielt ich einen Rückruf mit der Information, dass an meinem Anschluss DSL 16.000 nie zur Verfügung stand und ich deshalb auf DSL 3.000 zurückgestuft worden war! Dies wollte ich natürlich nicht akzeptieren, denn mein durch den Umzug verursachter Neuvertrag sicherte mir DSL 16.000 zu, was man bei einem Preis von über 50 EUR im Monat wohl auch erwarten könnte.

Aus angeblicher Kulanz erhielt ich dann zum 06.01.2010 einen weiteren Neuvertrag!, der nun zwar „günstiger“ ist jedoch auch nur DSL 3.000 enthält.

Sonderkündigung trotz Vertragsverletzung abgelehnt

Dubios wird diese Geschichte leider erst dann, als ich die Telekom auf mein mir so zustehendes Sonderkündigungsrecht aufmerksam machte. Denn in deren AGB’s ist ein solcher Sachverhalt unter 1.2 eigentlich detailliert geregelt:

Der Internet-Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindig-keit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 6 304 kbit/s bis zu 16 000 kbit/s für den Downstream (auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden) und von 576 kbit/s bis zu 1 024 kbit/s für den Upstream (auf der Anschlussleitung aus Rich-tung des Kunden) überlassen. Eine bestimmte Übertragungs-geschwindigkeit innerhalb dieses Bandbreitenkorridors kann nicht zugesagt werden, da die am Anschluss des Kunden kon-kret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit von den jeweili-gen physikalischen Gegebenheiten der Anschlussleitung ab-hängt.
(Quelle AGB der deutschen Telekom)

Interessant bzw. unverschämt ist nun allerdings, dass man mir einen Wunsch nach dieser DSL 3.000 Leitung unterstellt und sich hierdurch auf den folgenden Abschnitt beziehen kann:

Die Deutsche Telekom überlässt auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zugang auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die minimale Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6 304 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream […] erreicht wird.
(Quelle AGB der deutschen Telekom)

Dass dieser Wunsch absolut aus der Luft gegriffen ist und bis zum heutigen Tage die Telekom diesen Wunsch trotz mehrmaliger Rückfrage nicht nachweisen kann, hat nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun!

Mehrmalige Vertragsverlängerung trotz schriftlichem Einspruch

Trotz schriftlichem Widerruf des Tarifs und aller erfolgten Umstellungen soll des bestehende Vertrag nun zum 06.01.2012 auslaufen! Eigentlich ein Unding dass ich als Kunde für Fehler und Fehlinformationen der Telekom – die mehrfach auch eingeräumt wurden – nun bezahlen soll. Aus diesem Grund werde ich die Sache nun an die Verbraucherzentrale melden und ebenfallsfür T meinem Anwalt übergeben

Fazit & Hinweis für Telekomkunden

Ich kann allen Telekomkunden mit einem DSL Anschluss nur ausdrücklich empfehlen einen solchen Speed-Test durchzuführen. Sollten sich hier Unregelmäßigkeiten ergeben, sollten Sie ebenfalls eine Reklamation an die Telekom senden und ggf. prüfen, ob auch Sie bereits indirekt den „Wunsch“ nach dieser langsameren Leitung geäußert haben. Denn Augenscheinlich wird bereits die fehlende technischen Vorraussetzung durch die Telekom dort mit dem „Wunsch des Kunden nach einer langsameren DSL-Leitung“ gleichgesetzt.

Kann nur jedem wünschen hiervon verschont zu bleiben.

Wie der Fall weiter geht, werde ich gerne hier veröffentlichen. Dass mein Anschluss jedoch definitiv nicht weiter bei der Telekom bleiben wird und auch der meiner Eltern … zu einem neuen Anbieter wechseln wird ist selbstverständlich.