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Selbstverzollung bei der GDSK

Bestellungen aus China die über EMS (Express Mail Service), werden in Deutschland (häufig) über die GDSK ( Gesellschaft der Schnellkuriere) abgewickelt. Interessant ist dabei, dass sich dies meist vom Empfänger unbeabsichtigt passiert und diese vom Schreiben der GDSK überrascht sind. Dass die GDSK für diese „unverlangte“ Dienstleistung auch noch 25,59 EUR Gebühren abrechnet, überlesen leider die meisten Personen.

Aber auch wenn man die Gebühren im Kleingedruckten nicht überließt, steht man schnell vor einer Odyssee im Internet, wie man nun genau weiter vorgehen soll. Dabei verschweigt die GDSK die Möglichkeit der Selbstverzollung, bzw. erwähnt diese in der neuesten Version ihres Schreibens (Version: 04.02.2011) nur im Nebensatz.

Auch mich hatte dieses Schreiben erreicht und die Odyssee durch Foren, Blogs … begann, nicht zu vergessen die Telefonate mit einer sehr netten Dame beim Zoll und den (schwierigen) Herrschaften der GDSK. Zusammenfassend lässt sich dabei – stand HEUTE – folgendes zusammenfassen:

  • Selbstverzollung von GDSK-Sendungen ist möglich
  • Das Schreiben der GDSK auf KEINEN Fall unterschreiben, wenn man die 25,59 EUR nicht bezahlen möchte!
  • Eine Zollanmeldung im Internet ist laut Zoll für Privatpersonen eigentlich nicht notwendig, wird jedoch von der GDSK zwingend vorausgesetzt.
  • Die GDSK versucht alles um diesen Sachverhalt zu verschleiern und den Weg zur Selbstverzollung zu erschweren.
  • Das Formular vom Zoll zur Selbstverzollung ist für Einsteiger nicht wirklich einfach zu verstehen

Ich habe mir jedoch trotzdem die Arbeit gemacht mich hier „durchzubeißen“ und möchte nun gerne auch anderen Helfen diese Formulare richtig auszufüllen ohne dafür Stunden zu benötigen. Denn ich denke dass man dem durchaus fragwürdigen Geschäftsgebaren der GDSK nur durch Information und Drücken der Gebühren möglich ist.

Ausfüllhilfe Selbstverzollung bei GDSK-Sendungen

!!! Achtung: Da ich selbst als Privatperson Waren in China bestellt habe, beziehen sich die folgenden Angaben immer auch auf Privatpersonen. Sollten Sie als Wiederverkäufer Waren aus China einführen, kann diese Hilfe durchaus falsch bzw. nur teilweise richtig sein!!!

Weiter kann ich leider keine Garantie auf Richtigkeit abgeben – bin jedoch Rückmeldungen / Verbesserungsvorschläge bzw. auch Meldungen über den erfolgreichen Einsatz sehr dankbar

Das aktuelle Merkblatt zur Selbstverzollung sollte bei der GDSK zur Verfügung stehen und folgenden Abschnitt enthalten:

Angagen der GDSK im Merkblatt

Quelle: merkblatt.pdf auf www.gdsk.de – Abruf 23.05.2011

!!! Wichtiger Hinweis: Leser berichteten mir, dass sich die GDSK ihr lukratives Geschäft wohl nicht entgehen lassen möchte und verlangt so immer neue Unterlagen. So findet sich ggf. in der aktuellen Version des Schreibens auch neue Angaben! Bitte dies unbedingt beachten und mir Änderungen mitteilen. Denn: Die GDSK besucht regelmäßig diesen Eintrag und so ist zu erwarten, dass hier regelmäßig kleinere Änderungen in den Dokumente vorgenommen werden. Aktuell bezieht sich die Anleitung auf das Merkblatt Version 07.07.2011 !!!

Eingabe der Daten im Zollformular

Das Formular des Zolls finden Sie wie im Merkblatt angegeben unter www.einfuhr.internetzollanmeldung.de

EDIT nach hilfreichem Kommentar: Das Formular hat eine sehr geringe Toleranz was „Inaktivität“ angeht (~ 5 Minuten)! Wenn man also zu lange für das Ausfüllen einer Seite benötigt, muss man leider nochmals von vorn beginnen! Am einfachsten kann man diesen „TimeOut“ vermeiden, in dem man während des Ausfüllens komplexerer Seiten nochmals kurz manuell die vorhergehende Seite aufruft.

Bitte lassen Sie sich nicht vom Formular abschrecken, denn die meisten Angaben sind bereits irgendwo im Schreiben der GDSK vorhanden. Individuelle Angaben habe ich jeweils unter den Screenshots genauer erklärt, alle anderen sind 1:1 aus dem Merkblatt übernommen und sollten auch 1:1 so in Ihren Antrag übernommen werden:

Selbstverzollung Seite 1

Selbstverzollung Schritt 1

Seite 1 der Internet-Zollanmeldung – Quelle: Zoll.de

  1. Bezugsnummer: Hier bitte die GDSK-Nummer aus dem Brief ohne „GDSK“ einfügen
  2. Hier bitte den Gesamtbetrag der Rechnung angeben. Da die meisten Bestellungen aus China in“ USD“ lauten, sollte die Angabe im ersten Feld auch richtig sein (ggf. anpassen)
  3. Für meinen „Endgültigen Kauf“ habe ich bei Art des Geschäfts die „11“ gewählt was ggf. zu ändern ist.
    Statistikstatus: „01“ „04“. Hatte hier ursprünglich die „01“ gewählt, was jedoch später vom Zoll selbst angepasst wurde. Denke das dies der richtige Wert für die meisten privaten Selbstverzoller sein dürfte.
    Zahlungsart: „A“, denn die Rechnung kommt dann eigentlich später von der GDSK
  4. Das Datum sollte bereits ausgefüllt sein. Hier die eigene Anschrift eintragen und als Privatperson bei „Stellung in der Firma“ „keine“ eintragen.

Selbstverzollung Seite 2

Selbstverzollung Seite 2

Seite 2 der Internet-Zollanmeldung – Quelle: Zoll.de

Die Seite 2 sollte selbsterklärend sein. Prinzipiell müssen hier die Daten des Absenders (Versenders) und Ihre eigenen Kontakt- /Adressdaten angegeben werden. In meinem Fall konnte ich keine Postleitzahl des Versenders bestimmen und habe hier einfach ein „?“ eingetragen. Denn ohne Eingabe in diesem Feld ist ein Absenden auf Seite 3 nicht möglich!

EDIT: Einige Leser hatten keine Angaben zum Absender bzw. diese nur auf Chinesisch, eine Webseite…. Einer dieser Leser hatte daher beim Zoll nachgefragt: Einfach alle vorhandenen Daten wie Website, Mailadresse … angeben oder „?“ bzw. „nicht genannt“. Dies sollte in den meisten Fällen reichen. Danke für diese hilfreiche Rückmeldung!

Selbstverzollung Seite 3

Selbstverzollung Seite 3

Seite 3 der Internet-Zollanmeldung – Quelle: Zoll.de

Keine Angst vor der nun etwas komplexeren Seite 3

  1. Wählen Sie hier einfach über […] Ihr Bundesland und Ihren Sitz […] aus
  2. Bei Lieferbedingungen geben Sie bitte „CPT“ für „Preis incl. Fracht- / Versandkosten“ oder „FOB“ für „Preis ohne Fracht- / Versandkosten“ ein. Ebenfalls den Lieferort, also Ihren Wohnsitz.
  3. Diese Angaben sind 1:1 aus dem Merkblatt der GDSK übernommen. Lediglich als „Nummer“ müssen Sie hier wieder die GDSK-Nummer aus dem Brief ohne „GDSK“ einfügen und als Art „AWB“ wählen. Die Angabe „AWB“ bezieht sich dabei auf „Air Waybill“ (Luftfrachtbrief) und ist in 99,9% der Fälle richtig. Falls zutreffend muss hier selbstverständlich auch die Stückzahl der Pakete angepasst werden!

Nun können Sie die Angaben durch Klick auf „Positionsdaten“ übernehmen (ggf. vorher Fehler korrigieren)

Positionsdaten (letzte Seite ;-))

Selbstverzollung Positionsdaten

Positionsdaten der Internet-Zollanmeldung – Quelle: Zoll.de

  1. Hier geben Sie bitte die Bezeichnung der Waren ein „Was ist im Paket“. EDIT mit dank an Kiwi: Laut Angaben des Zoll kann man hier nicht genau genug sein! Also hier bitte möglichst exakt den Inhalt der Sendung angeben ggf. incl. Mengenangaben …
  2. Die Warennummer ist eigentlich nicht sehr schwer zu finden, wenn man weiß wo man suchen muss ;-). Gehen Sie hierfür auf die Auskunft des Zolls. Dort klicken Sie dann auf den Button „zur Einfuhr“ und anschließend in der oberen Navigation auf „Einreihung => Stichwortverzeichnis“ und geben Sie im Feld Stichwort ein Stichwort ein, welches den Inhalt des Pakets am besten beschreibt.
    Nach der Suche sollten Ihnen verschiedene „Fundstellen“ angezeigt werden, die Sie nun anklicken können. In der nun – zugegeben etwas unübersichtlichen Liste – sollten Sie nun in Fettschrift eine Gruppe sehen. Diese nun im Ordnerbaum wahrheitsgemäß nach unten durchklicken, bis Sie am Ende bei einer 11-stelligen Nummer landen.
    Beispiel: Ich habe Karnevalsartikel als China bestellt und gebe in das Formular „Karneval“ ein. Fundstelle „9505“ passt dabei am besten zu meinem Artikel, da es sich nicht um Kleidung handelt. Beim Klick auf diese Fundstelle komme ich in den Ordnerbaum in dem „Pos. FS[00] 9505“ fett markiert ist. Hier klicke ich nun den kleinen Ordner vor der Position an uns sehe, dass sich diese noch in Weihnachtsartikel … aufteilt. Da es sich in meinem Fall NICHT um Weihnachtsartikel handelt sind es wohl „andere“ und somit ist meine Warennummer „95059000000“ gefunden.
    Laut Rückmeldungen von Lesern hilft beim Finden der Warennummer auch gerne die Hotline des Zolls weiter.
    Bei Beantragte Begünstigung bin ich mit leider unsicher, habe hier jedoch die „300“ gewählt da diese mir am passendsten vorkam. sollte „100“ richtig sein. Auf diesen Wert hatte zumindest der Zoll meine Sendung gesetzt und laut Rückmeldung von Lesern ist dieser auch korrekt.
  3. Bei Art der Packstücke dürfte meist „CT“ (= Karton) der richtige Wert sein. Da in meinem Fall vom Versender kein Gewicht auf dem Frachtbrief angegeben war, habe ich einfach geschätzt und bei beiden Feldern das gleiche Gewicht angegeben. Ggf. kann man das Gewicht auch auf dem Scan der GDSK erkennen. Vermute jedoch dass dies Angabe nur Auswirkungen auf ein eventuelles Öffnen des Pakets durch den Zoll hat, falls dieser den deklarierten Angaben nicht glaubt (z.B. Inhalt: 1 T-Shirt, Gewicht: 4kg)!
  4. Artikelpreis ist der Preis der Waren (laut beizulegender Rechnung) in der Originalwährung – also meist „USD“. Zollwert ist der Umgerechnete Wert der Artikel in der Landeswährung. Ich habe hier den Wert der von meiner Kreditkarte in EUR abgebucht wurde angegeben.
    Bei Statistischer Wert ist der EUR-Wert nochmals gerundet auf volle Zahlen anzugeben (z.B. bei 54,45 eben nur 54)

Nun kann das Formular abgesendet und der vom Zoll daraufhin generierte Zollantrag (im PDF-Format) abspeichert werden. Dieser muss später 2x gedruckt werden (siehe nächster Abschnitt)

Bitte beachten: Beim Klick auf „Anmeldungsdaten ausdrucken“ sollte sich eigentlich ein neues Fenster (PopUp) öffnen. Hier ggf. den PopUp-Blocker im Browser prüfen / deaktivieren!

Der Inhalt des Briefes an die GDSK

Versand der Unterlagen direkt an den Zoll Frankfurt

Nun sind nur noch 4 keine Schritte wie im Merkblatt angegeben zu erledigen:

  1. Das Merkblatt der GDSK 2x ausdrucken und dort Sendungsnummer, GDSK-Nummer … ergänzen und unterschreiben
  2. Zollantrag 2x ausdrucken und jeweils auf Seite 2 unterschreiben!
  3. a) Rechnung mit Inhalts und Mengenangaben und Nachweis der Zahlung (Paypal, Bankauszug, Kreditrartenabrechnung
    oder
    b) Auszug aus dem Produktkatalog des Herstellers mit UVP und Produktabbildung und einer aktuelle Internetpreisübersicht (z.B. Amazon, oder eBay ,oder sonstige Webshops)
    ebenfalls 2x ausdrucken
  4. Seit dem 28.02.11 müssen nun auch 2 Kopien des EMS-Frachtbriefes mit eingereicht werden! Diese finden Sie in der Sendungsverfolgung der GDSK!
  5. Den Brief – am besten per Einschreiben – an die folgende Adresse senden.
    Bitte prüfen ob diese noch mit der Adresse im Merkblatt übereinstimmt!!

    GdSK GmbH & Co KG
    Selbstverzollung
    Fasanenweg 9 N
    65451 Kelsterbach
    (seit 20.05.2011:)
    Postfach 1155
    65440 Kelsterbach
  6. Die Unterlagen dann NICHT an die GDSK sondern direkt mit der Bitte um Selbstverzollung an den Zoll in Frankfurt senden:Hauptzollamt
    Frankfurt am Main Flughafen
    Hahnstr. 68-70
    60528 Frankfurt am Main

Die Änderung des Empfängers der Unterlagen auf das Hauptzollamt Frankfurt geht auf den Beitrag des Pressebüros Voermanek zurück. Den Journalisten dort gilt der Dank, dass es nun eine Möglichkeit der Selbstverzollung unter Umgehung der GDSK gibt. Details finden Sie hier:

http://pressevoice.blogspot.com/2011/10/hat-der-griff-der-gdsk-in-die-taschen.html

Da diese Empfehlung bei vielen Lesern funktioniert hat, habe  auch ich mich entschlossen die Adresse auszutauschen. VIEL ERFOLG :-)

Wie gehts weiter?

  • rund 1-2 Werktage nachdem die Unterlagen eingereicht wurden, sollte bei der Sendungsverfolgung der GDSK “Kunde wünscht Selbstverzollung, Papiere erhalten” oder ähnliches auftauchen.
  • die „Verzollung“ selbst benötigt meist 2-3 Werktage.
  • nach weiteren 2-5 Werktagen sollte das Paket dann ankommen.
  • nach mehreren Tagen erhält man die Rechnung der GDSK des Zolls, welche die Zollgebühren und rund 4,50 EUR „Abwicklungsbebühren“ enthält.

Ich hoffe sehr, dass durch diese Anleitung auch viele andere die Zahlung von über 25 EUR an die GDSK auf rund 4,50 EUR 0 EUR drücken können. Denn das für eine Sendung aus dem Ausland auch die Umsatzsteuer anfällt ist absolut legitim. Dass sich jedoch eine solche Firma einfach als Zwischenhändler einschaltet und kräftig mit verdienen will nicht! Dies sieht eigentlich auch der Zoll selbst so, der durch die GDSK auch mehr als genervt zu sein scheint. Die einzige Lösung bis zum Ende dieser ist komischen Konstellation hier wohl den „Gewinn“ pro Paket für diese Gesellschaft möglichst klein zu halten. Ich hoffe sehr ich konnte dazu meinen Beitrag leisten.

Ergänzungen / Anmerkungen bitte gerne als Kommentar oder per Email. Viel ERFOLG :-) Sollte diese Anleitung weitergeholfen haben, freue ich mich über Kommentare …

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen eingestellt – sind selbstverständlich jedoch ohne Gewähr!

Vielen Dank an das Forum auf chinamobiles.org welches mir in dieser Sache sehr weitergeholfen hat und mir (ungewollt) mehrere Stunden Lektüre bescherte ;-)

EDIT: Einen Gruß an die Herrschaften der GDSK, die laut meinen Zugriffsstatistiken anscheinend regelmäßig diesen Beitrag besuchen. Sie dürften sich gerne auch äußern ;-)

Probleme bei der Registrierung

Auch das gezielteste (Online)Marketing nützt leider wenig, wenn bspw. im Bestellprozess die durchaus richtigen und validen Eingaben als „Falsch“ zurückgewiesen werden. Was soll der (potentielle) Kunde tun als den Bestellvorgang abzubrechen?

Hintergrund ist ein Gutschein meiner Freundin vom Buchhändler Thalia. Eigentlich wollte ich hier ein paar Artikel bestellen, man wollte mich jedoch als NeuKunden nicht akzeptieren:

Abbruch der Bestellung wegen Fehleingabe

Dabei hatte ich in die Felder lediglich meine eigene Straße eingegeben. Allerdings macht das „schlaue“ System aus meiner durchaus existierenden Anschrift „Walter-Friedländer-Str“ einfach eine „Walt-Friedländer-Str“, die ich leider nicht einmal bei Google finden konnte.

Was bleibt einem potentiellen Kunden als Lösung:

  1. Bestellung wird abgebrochen
  2. Bestellung wird mit den falschen Daten abgesendet
  3. Kunde nimmt Kontakt mit dem Unternehmen auf

Lösung 1 dürfte wohl der häufigste Lösungsweg des Kunden darstellen, da die Angebotenen Artikel meist auch anderswo erworben werden können. Lösung 2 & 3 dürften sehr selten sein. Denn bei 2. kann man eben nie sicher sein, dass die Bestellung Ihr Ziel erreicht. Auch ist der Aufwand mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen meist höher als in einem anderen Shop zu bestellen.

Weiter ist ebenfalls interessant, dass der Kunde beim beschriebenen Shop ebenfalls ein „Mindestalter“ erreicht haben muss, um Bücher bestellen zu können. Denn auch ein Geburtsjahr <= 1997 wird nicht als valide registriert. Eventuell ist es ja sogar erwünscht, dass erst über 14-jährige einen Account eröffnen dürfen. Nur hier ist dann die Beschreibung des Fehlers mit „Geburtsdatum fehlt oder ist fehlerhaft.“ nicht wirklich zielführend.

Interessieren würde mich die genaue Abbruchquote bei dieser Neuregistrierung auf Thalia.de, die jedoch wohl das Geheimnis der Webabteilung bleiben wird. Zahlen hierüber sollten zumindest durch die vorhandene WebAnalytics-Daten vorliegen.

Eigenschaften guter Formulare

  • Nur wichtige & wesentliche Daten werden abgefragt
  • Bezeichnung des Feldes & Eingabefeld sind eindeutig zuordenbar
  • Unpassende Felder werden ausgeblendet (z.B. Firmenname bei Auswahl „Privatkunde“
  • Fehlermeldungen sind eindeutig, echt und sofort zu erkennen
  • Hilfestellung zur Fehlerbeseitigung

Automatischen Optimierung von Benutzereingaben?

Brennend interessieren würde mich jedoch der Grund für die „Optimierung“ der Benutzereingaben in diesem konkreten Fall. Denn ich kann durchaus nachvollziehen, dass man bspw. beim Namen den ersten Buchstaben immer groß haben möchte (maier => Maier) oder andere kleinere „Schönheitskorrekturen“ (teilweise führe ich diese auch durch).

Was nützt einer Firma allerdings die „Optimierung“ der Adresse?

  • Als Kunde habe ich doch ein Interesse daran, dass meine Waren ankommen. So wird dieser seine Adresse auch mit Vorsicht eingeben und prüfen.
  • Selbst bei einer falschen Adresse findet die Post (bzw. andere Paketzusteller) meist die richtige Adresse & kann diese dem Unternehmen auch mitteilen.
  • Existiert überhaupt eine Schnittstelle, über die auch die neuesten Straßen gefunden werden können? Selbst bei Google-Maps dauert es einige Tage bis neue Straßen gefunden werden.
  • Lohn sich dieser Aufwand und ist er Benutzerfreundlich?
  • Welchen Eindruck bekommt wohl der Kunde wenn Ihm mitgeteilt wird „Ihre Straße existiert nicht“ bzw. „Wir haben Ihre Straße angepasst“

Deutsche Telekom DSL Geschwindigkeit (1)

Als ehemals sehr überzeugter und zufriedener Telekomkunde ist es eigentlich schade, dass ich mich nun gezwungen fühle diesen Artikel zu schreiben. Allerdings ist das Vorgehen des „Rosa Riesen“ eine Frechheit. Vor allem ist mir jedoch wichtig, dass andere Telekomkunden ihrem Provider näher „auf den Zahn fühlen“ und einen Vergleich zwischen der gebuchten und der tatsächlich erbrachten Leitung anstellen.

Vorbildlicher Umzug des Anschlusses

Alles Begann mit dem vorbildlichen Umzug meines Anschlusses im Mai 2009 in die neue Wohnung hier in Berlin / PrenzlauerBerg. Auch hier hatte ich wieder DSL 16.000 beantragt, was mir schriftlich bestätigt wurde. Da alles zur vollsten Zufriedenheit verlief machte ich mir hier auch keine weiteren Gedanken.

DSL-Speedtest der deutschen Telekom

Erst im Oktober wurde ich dann stutzig, da die gefühlte Geschwindigkeit meiner DSL-Leitung immer langsamer wurde. So installierte ich mir einen DSL-Speed-Test und staunte nicht schlecht, als dieser für meinen DSL 16.000 Anschluss eine Geschwindigkeit von rund 2.000 kbit/s anzeigte.

Darauf folgte eine telefonische und eine schriftliche Beschwerde beim Kundendienst der Telekom, die sich auch darum kümmerten.

Statt DSL 16.000 nur DSL 3.000 !

Kurze Zeit später erhielt ich einen Rückruf mit der Information, dass an meinem Anschluss DSL 16.000 nie zur Verfügung stand und ich deshalb auf DSL 3.000 zurückgestuft worden war! Dies wollte ich natürlich nicht akzeptieren, denn mein durch den Umzug verursachter Neuvertrag sicherte mir DSL 16.000 zu, was man bei einem Preis von über 50 EUR im Monat wohl auch erwarten könnte.

Aus angeblicher Kulanz erhielt ich dann zum 06.01.2010 einen weiteren Neuvertrag!, der nun zwar „günstiger“ ist jedoch auch nur DSL 3.000 enthält.

Sonderkündigung trotz Vertragsverletzung abgelehnt

Dubios wird diese Geschichte leider erst dann, als ich die Telekom auf mein mir so zustehendes Sonderkündigungsrecht aufmerksam machte. Denn in deren AGB’s ist ein solcher Sachverhalt unter 1.2 eigentlich detailliert geregelt:

Der Internet-Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindig-keit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 6 304 kbit/s bis zu 16 000 kbit/s für den Downstream (auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden) und von 576 kbit/s bis zu 1 024 kbit/s für den Upstream (auf der Anschlussleitung aus Rich-tung des Kunden) überlassen. Eine bestimmte Übertragungs-geschwindigkeit innerhalb dieses Bandbreitenkorridors kann nicht zugesagt werden, da die am Anschluss des Kunden kon-kret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit von den jeweili-gen physikalischen Gegebenheiten der Anschlussleitung ab-hängt.
(Quelle AGB der deutschen Telekom)

Interessant bzw. unverschämt ist nun allerdings, dass man mir einen Wunsch nach dieser DSL 3.000 Leitung unterstellt und sich hierdurch auf den folgenden Abschnitt beziehen kann:

Die Deutsche Telekom überlässt auf Wunsch dem Kunden den Internet-Zugang auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die minimale Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6 304 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream […] erreicht wird.
(Quelle AGB der deutschen Telekom)

Dass dieser Wunsch absolut aus der Luft gegriffen ist und bis zum heutigen Tage die Telekom diesen Wunsch trotz mehrmaliger Rückfrage nicht nachweisen kann, hat nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun!

Mehrmalige Vertragsverlängerung trotz schriftlichem Einspruch

Trotz schriftlichem Widerruf des Tarifs und aller erfolgten Umstellungen soll des bestehende Vertrag nun zum 06.01.2012 auslaufen! Eigentlich ein Unding dass ich als Kunde für Fehler und Fehlinformationen der Telekom – die mehrfach auch eingeräumt wurden – nun bezahlen soll. Aus diesem Grund werde ich die Sache nun an die Verbraucherzentrale melden und ebenfallsfür T meinem Anwalt übergeben

Fazit & Hinweis für Telekomkunden

Ich kann allen Telekomkunden mit einem DSL Anschluss nur ausdrücklich empfehlen einen solchen Speed-Test durchzuführen. Sollten sich hier Unregelmäßigkeiten ergeben, sollten Sie ebenfalls eine Reklamation an die Telekom senden und ggf. prüfen, ob auch Sie bereits indirekt den „Wunsch“ nach dieser langsameren Leitung geäußert haben. Denn Augenscheinlich wird bereits die fehlende technischen Vorraussetzung durch die Telekom dort mit dem „Wunsch des Kunden nach einer langsameren DSL-Leitung“ gleichgesetzt.

Kann nur jedem wünschen hiervon verschont zu bleiben.

Wie der Fall weiter geht, werde ich gerne hier veröffentlichen. Dass mein Anschluss jedoch definitiv nicht weiter bei der Telekom bleiben wird und auch der meiner Eltern … zu einem neuen Anbieter wechseln wird ist selbstverständlich.

März 2024
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"If you put good people in bad systems, you get bad results"
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